Durch das Erfordernis einer Erwerbsbewilligung werden die Vertragsparteien in ihrem Recht, über das Grundstück frei zu verfügen, eingeschränkt, wobei diese Einschränkung im BGBB selbst begründet ist. Als Korrelat wird ihnen immerhin die Befugnis eingeräumt, gegen eine ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Verweigerung der Bewilligung Beschwerde zu führen. 2006 Bäuerliches Bodenrecht 323