, muss sie die (von der eigenen Baubewilligungsbehörde erteilte) Baubewilligung mit Beschwerde an den Regierungsrat anfechten. 4. Um bei Mobilfunk-Fällen die öffentlichen Interessen im Bereich des Umweltschutzes wahrnehmen zu können, muss die Gemeinde das Beschwerdeverfahren einleiten.