Baugesuche der Baubewilligungsbehörde den Teilentscheid. Die Beurteilung der Koordinationsstelle Baugesuche stellt für die Bewilligungsbehörde nicht lediglich eine Empfehlung oder einen Antrag, sondern einen bindenden Teilentscheid dar. Die NIS-Beurteilung liegt nach aargauischem Recht abschliessend bei der kantonalen Behörde. Für die Gemeinden besteht kein Spielraum für eine eigene Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften (inklusive Vorsorgeprinzip) im Baubewilligungsentscheid.