Umweltrechtliche Belange seien aber im Anwendungsbereich der NISV abschliessend durch die kantonalen Fachstellen zu beurteilen. Die Fälle häuften sich, in denen Gemeinderäte trotz klaren rechtlichen Verhältnissen Baugesuche betreffend Mobilfunkanlagen abwiesen und dabei die kantonale Zustimmung übergingen. Die umweltrechtliche Beurteilung von Mobilfunkanlagen liege ausserhalb des Kompetenzbereichs der Gemeinden. Eine Ausnahme von der Regel, dass dem Gemeinwesen keine Verfahrenskosten auferlegt werden, sei in diesem Fall angebracht. Dies entspreche der neueren Praxis des Regierungsrats (siehe AGVE 2004, S. 503 f.). Die Beschwerdeführerin vertritt die Auffassung, trotz ihres