"Bemerkungen"]). 2006 Spitalfinanzierung 273 Damit ist die Klinik im Schachen für diesen spezifischen Leistungsauftrag auch ausdrücklich zugelassen (Art. 39 Abs. 1 lit. e KVG). Aus diesen Erwägungen folgt, dass die Klinik im Schachen für die herzchirurgischen Eingriffe an Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau Teil der kantonalen Spitalplanung und Grundversorgung bildet. Aufgrund des Spitalvertrages ist diesen Patienten und Patientinnen die Wahl zwischen dem Universitätsspital Basel und der Klinik im Schachen möglich.