Rat ergibt sich, dass die Kooperation mit der Klinik im Schachen zur Sicherstellung der Versorgung in der Herzchirurgie und damit in Erfüllung von § 41 Abs. 1 KV im Jahr 1994 begonnen hat und eine erste Vereinbarung zu diesem Zweck abgeschlossen wurde. Der Kanton entschloss sich infolge von Kapazitätsengpässen und zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Kantonseinwohner in der Herzchirurgie für einen Zusammenarbeitsvertrag mit dem Universitätsspital Basel und der Klinik im Schachen unter Verzicht auf einen Vollausbau der Herzchirurgie am Kantonsspital Aarau oder eine vertraglich abgesicherte Versorgung in andern ausserkantonalen Zentren (vgl. Bot-