Gemäss dessen Ziff. 4.1 verrechnet die Klinik im Schachen für die erbrachten Leistungen eine Fallpauschale, welche im Anhang vereinbart ist, direkt den Krankenversicherern und dem Kanton. Die Fallpauschalen umfassen insbesondere den Spitalaufenthalt (inkl. die notwendige Intensivpflege), alle notwendigen präoperativen diagnostischen Untersuchungen, alle ärztlichen und medizinischen Leistungen, die Infrastrukturkosten usw., welche unmittelbar mit dem Spitalaufenthalt der Patienten oder mit der medizinischen Behandlung im Zusammenhang stehen. Die Klinik im Schachen wurde mit dieser Leistungsvereinbarung im Spitalvertrag in die Spitalliste des Kantons Aargau (Art.