Anfangs 2001 haben der Kanton Aargau, die Hirslandengruppe Zürich sowie der Aargauische Krankenkassen-Verband einen neuen Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Herzchirurgie und Radiofrequenzablation sowie die Abgeltung der Leistungen mit Wirkung ab 1. Januar 2000 abgeschlossen (siehe vorne Erw. I/1.5). Der Spitalvertrag gilt für die stationäre Behandlung von allgemein versicherten Patienten und Patientinnen mit Wohnsitz im Kanton Aargau für herzchirurgische Eingriffe (mit Ausnahmen) und für die Radiofrequenzablation. Gemäss dessen Ziff.