Zwischen dem Kanton Aargau und der Hirslandengruppe Zürich bestehen seit 1994 vertragliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Anfangs 2001 haben der Kanton Aargau, die Hirslandengruppe Zürich sowie der Aargauische Krankenkassen-Verband einen neuen Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Herzchirurgie und Radiofrequenzablation sowie die Abgeltung der Leistungen mit Wirkung ab 1. Januar 2000 abgeschlossen (siehe vorne Erw.