und Vergütungsregeln in der Krankenversicherung ist Teil der laufenden Revisionsvorhaben zum KVG (vgl. die Botschaft betreffend die Änderung des KVG [Spitalfinanzierung] vom 15. September 2004, in: BBl 2004, S. 5566 ff.; Teilrevision des KVG, Teil Spitalfinanzierung, Erläuternder Bericht, S. 16). Zu prüfen ist daher, ob die Klinik im Schachen ein öffentlich subventioniertes Spital ist, wie dies von der Klägerin geltend gemacht wird. 2.3. 2.3.1. Nach den gesetzlichen Finanzierungsgrundsätzen im obligatorischen Krankenversicherungsbereich (Art.