Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 13. Februar 2002, in: BBl 2002, S. 4368 [Kommissionsbericht]). Weil bis zu diesem Urteil die Kosten bei innerkantonalem Spitalaufenthalt in einer Privat- oder Halbprivatabteilung - mit Ausnahme des von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entrichteten Sockelbetrages - von der Zusatzversicherung getragen worden waren, hätte der EVG-Entscheid vom 30. November 2001 bei sofortiger Umsetzung eine nicht budgetierte Mehrbelastung der Kantone von schätzungsweise mindestens 700 Millionen Franken zur Folge gehabt.