che. 2. 2.1. Im Urteil vom 30. November 2001 (BGE 127 V 422) entschied das Eidgenössische Versicherungsgericht, dass sich der Wohnkanton auch bei den Grundversicherten, welche sich mit einer Zusatzversicherung ausweisen und in privaten oder halbprivaten Abteilungen öf- 2006 Spitalfinanzierung 267