VRPG). Das Verwaltungsgericht beurteilt ebenfalls im Klageverfahren Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen (§ 60 Ziff. 1 VRPG). 1.4. Die von § 60 Ziff. 3 VRPG geforderte Beteiligung des Kantons und die Subsidiarität zur sachlichen Zuständigkeit der Spezialrekursgerichte sind gegeben. 1.5. Die Klägerin fordert vom Kanton Aargau die Bezahlung von Fr. 8'700.--. Dabei handelt es sich ohne Zweifel um eine Streitsache vermögensrechtlicher Natur i.S.v. § 60 Ziff. 3 VRPG.