Gesetz und Verordnung unterscheiden die jagdspezifischen Anforderungen an die Bewerber eines Jahresjagdpasses und des Jagdpasses für Jagdpächter nicht. Anspruch auf einen Jagdpass für Jagdpächter haben Pächter, die mindestens ein Jahr im Besitz eines Jagdpasses und nicht vor der Jagd ausgeschlossen sind (§ 22 Abs. 3 Jagdgesetz). Besondere Aufgaben und Pflichten der Pächter ergeben sich sodann aus dem jeweiligen Pachtvertrag (vgl. § 21 Jagdverordnung) und dem Gesellschaftsvertrag der Pächter (§ 24 Jagdverordnung).