3.5.2. Vorliegend besteht das öffentliche Interesse darin, dass die Beschwerdeführerin als Jagdpächterin im Jagdrevier Nr. … Gewähr dafür bietet, dass sie im Stande ist, die Jagd und die Pacht nach Massgabe der Gesetze und Vollzugserlasse sowie nach weidmännischen Grundsätzen selber auszuüben und durch Nichtpächter (Jagdgäste, Jagdaufseher) ausüben zu lassen (§ 31 Abs. 1 Jagdgesetz). Gesetz und Verordnung unterscheiden die jagdspezifischen Anforderungen an die Bewerber eines Jahresjagdpasses und des Jagdpasses für Jagdpächter nicht.