Der Vater der damals 16-jährigen Beschwerdeführerin versuchte seine Ehefrau (Mutter der Beschwerdeführerin) zu töten und verletzte sie schwer. Im Strafverfahren wurde der Täter verurteilt, der Beschwerdeführerin eine Genugtuungssumme von Fr. 7'500.-- zu zahlen, doch war das Geld bei ihm nicht eintreibbar. Aus den Erwägungen