2006 Opferhilfe 243 IX. Opferhilfe 48 Opferhilfe, Genugtuung (Art. 12 Abs. 2 OHG). - Grundsätzliche Verbindlichkeit des Zivil- oder Strafurteils hinsichtlich der Frage, wer als indirektes Opfer Anspruch auf Genugtuung hat, ebenso hinsichtlich der Höhe der Genugtuung, sofern diese vom Zivil- oder Strafrichter in einem streitigen Verfahren festgesetzt wurde. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 10. Mai 2006 in Sachen C.B. gegen Kantonalen Sozialdienst. Sachverhalt