2006 Sozialhilfe 237 3.3.3. Zusammenfassend ist eine Kürzung des zu bevorschussenden Betrages vorliegend nicht zulässig, weil keine behördlich angeordnete Fremdplatzierung vorliegt und sich die Leistungen des Lehrbetriebs auf die Kosten des auswärtigen Aufenthalts beschränken und nicht den Unterhalt von M. insgesamt sichern (§ 34 lit. a SPG). 47 Rückerstattung von Sozialhilfe. - Vereinbarung über die Rückerstattung (Erw. 2). - Irrtumsanfechtung von Vereinbarungen über die Rückerstattung (Erw. 3).