3.3.3. Zusammenfassend ist eine Kürzung des zu bevorschussenden Betrages vorliegend nicht zulässig, weil keine behördlich angeordnete Fremdplatzierung vorliegt und sich die Leistungen des Lehrbetriebs auf die Kosten des auswärtigen Aufenthalts beschränken und nicht den Unterhalt von M. insgesamt sichern (§ 34 lit. a SPG). 47 Rückerstattung von Sozialhilfe. - Vereinbarung über die Rückerstattung (Erw. 2). - Irrtumsanfechtung von Vereinbarungen über die Rückerstattung (Erw. 3). Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 22. Dezember 2005 in Sachen M.S. gegen das Bezirksamt Baden. Aus den Erwägungen