46 Alimentenbevorschussung; Grenzbetrag bei fremdplatzierten Kindern. - Der Grenzbetrag ist unter Einbezug von fremdplatzierten Kindern zu berechnen. - § 27 Abs. 5 SPV setzt in der Regel eine Fremdplatzierung auf Anordnung der Behörde voraus. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 6. Oktober 2006 in Sachen C.B. gegen das Bezirksamt Lenzburg. 2006 Sozialhilfe 235 Aus den Erwägungen