45 Materielle Hilfe. - Berechnung der materiellen Hilfe, wenn der Sozialhilfeempfänger in einem gefestigten Konkubinat lebt. Unzulässigkeit der Gleichstellung mit einem Ehepaar (Bestätigung der Rechtsprechung von AGVE 2003, S. 292 ff.). Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 28. April 2005 erhobene staatsrechtliche Beschwerde (siehe AGVE 2005 57 283) hat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Juli 2006 (2P.230/2005) abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.