Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 28. April 2005 erhobene staatsrechtliche Beschwerde (siehe AGVE 2005 57 283) hat das Bundesgericht mit Urteil vom 10. Juli 2006 (2P.230/2005) abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. 46 Alimentenbevorschussung; Grenzbetrag bei fremdplatzierten Kindern. - Der Grenzbetrag ist unter Einbezug von fremdplatzierten Kindern zu berechnen. - § 27 Abs. 5 SPV setzt in der Regel eine Fremdplatzierung auf Anordnung der Behörde voraus. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 6. Oktober 2006 in Sachen C.B. gegen das Bezirksamt Lenzburg.