Auch ein Vergleich mit allfälligen Umzugskosten oder Kosten für die Einlagerung von Möbeln vermag daran nicht zu ändern. Bei diesen Kosten sind im Rahmen der Sozialhilfe nur die notwendigen, den Bedürfnissen angemessenen Auslagen zu ersetzen (vgl. SKOS-Richtli- nien, Kapitel C.8). 45 Materielle Hilfe. - Berechnung der materiellen Hilfe, wenn der Sozialhilfeempfänger in einem gefestigten Konkubinat lebt. Unzulässigkeit der Gleichstellung mit einem Ehepaar (Bestätigung der Rechtsprechung von AGVE 2003, S. 292 ff.).