Der Gemeinderat A hat, wie auch andere Gemeinden im Kanton, Richtlinien für die Wohnungsmieten für unterstützte Personen nach SPG erlassen. Bei diesen Richtlinien handelt es sich nicht um verbindliche Rechtssätze, sondern um Verwaltungsverordnungen oder allgemeine Dienstanweisungen generell-abstrakter Natur (vgl. Ulrich Häfelin / Georg Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2002, Rz. 123; Fritz Gygi, Bundesverwaltungsrechtspflege, 2. Auflage, Bern 1983, S. 137 f.).