2.4. Die Auflage, eine Wohnung mit einem Mietzins von monatlich Fr. 750.-- zu suchen, ist weiter daraufhin zu prüfen, ob sie gemessen an den legitimen Interessen der Beschwerdeführerin angemessen, d.h. der Wohnungswechsel zumutbar ist, sowie ob die allgemeine Wohnungsmarktsituation tatsächlich den Umzug in eine entsprechend günstige Wohnung zulässt (AGVE 1993, S. 619). 232 Verwaltungsgericht 2006