Ausdruck dieser Subsidiarität ist, dass Hilfe suchende Personen bei der Berechnung der Wohnkosten für die Sozialhilfe keine höhere Ansprüche stellen können als Familien oder Personen, die sich in knappen finanziellen Verhältnissen selber durchbringen und entsprechende Einschränkungen hinnehmen müssen (AGVE 2004, S. 253 f. mit Hinweisen). Auch zur Nachachtung des Subsidiaritätsprinzips kann die Gewährung materieller Hilfe mit Auflagen und Weisungen verbunden werden, welche die richtige Verwendung sichern oder die Lage der Hilfe suchenden Person und ihrer Angehörigen verbessern, namentlich durch Bestimmungen über die zweckmässige Verwendung der