291 ZGB). Die fehlende Bevorschussung von Kinderzulagen in der angefochtenen Verfügung vom 22. September 2003 und im Antrag der Gemeinde vom 11. November 2003 ist daher materiell nicht zu beanstanden, entbindet aber die Sozialbehörden nicht, über ein entsprechendes Gesuch der Beschwerdeführerin oder über die Aufhebung einer unrechtmässigen Bevorschussung in einer formell rechtmässigen Verfügung zu entscheiden. 44 Weisung, eine günstigere Wohnung zu suchen. - Angemessenheit der Wohnungskosten. - Bedeutung kommunaler Richtlinien für die Wohnungsmieten.