3.3.-4.2. (…) II. 1.-2.1. (…) 2.2. Das Verwaltungsgericht hat vom Gemeinderat A die Verfügungen zur Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge der Kinder und der Kinderzulagen angefordert. Aus den eingereichten Verfügungen ergibt sich Folgendes: - Mit Verfügung vom 21. Juni 1993 wurden Kinderunterhaltsbeiträge im Gesamtbetrag von Fr. 1'653.35 bevorschusst und der Beschwerdeführerin persönlich eine materielle Unterstützung in der Höhe von Fr. 1'054.-- gewährt.