Andernfalls würde sich die Prognose verschlechtern. Die Folgen wären ein weiterer sozialer Rückzug und das Auftreten von Verwahrlosungstendenzen, so dass irgendwann das Bezirksamt beigezogen werden müsste. Der Beschwerdeführer entferne sich immer mehr von der realen Welt, habe auch Mühe, sich zu verständigen. Er werde immer mehr zu einem Autisten. Ohne Behandlung würde sich der Zustand des Beschwerdeführers mit der Zeit so sehr verschlechtern, dass eine Behandlung nur noch mit um einiges drastischeren Behandlungsmethoden möglich und die Erfolgsaussichten kleiner wären. Der Beschwerdeführer sei aus medizinisch-psychiatrischer Sicht behandlungsbedürftig und -fä- hig.