4.2.1. (…) 4.2.2. Der zuständige Oberarzt erklärte anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung, dass der Beschwerdeführer einer medikamentösen Behandlung über 10 bis 14 Tage mit Antipsychotika bedürfe. Anschliessend sei ein Übertritt in die ambulante Behandlung mit psychiatrischer Begleitung zu empfehlen, um auch die soziale und berufliche Situation des Beschwerdeführers zu ändern. Im Falle einer jetzigen Behandlung bestünde die Chance für einen Wiedereintritt in die Gesellschaft. Andernfalls würde sich die Prognose verschlechtern.