So ist es jeweils bei den langen Klinikaufenthalten wie auch im Wohnheim X. recht gut gegangen und der Beschwerdeführer konnte erhebliche Freiheiten geniessen und einer Beschäftigung nachgehen. Sobald er wieder in eine eigene Wohnung gezogen und auf sich alleine gestellt war, setzte er die Medikamente ab, sein Zustandsbild verschlechterte sich, die Wahngebäude traten in den Vordergrund, eine Verwahrlosung setzte ein und in sämtlichen sozialen Beziehungen bekam er Probleme. So kam es auch zur Wohnungskündigung per Ende Januar 2006.