Andere Interessen werden von der Vergabestelle nicht geltend gemacht und sind auch aus den Akten nicht ersichtlich. 4. Zusammenfassend rechtfertigt es sich, der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. (…) 2006 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 213 VII. Fürsorgerische Freiheitsentziehung