Diese Differenz resultiert ausschliesslich aus der Bewertung des Teilkriteriums "Kompetenz" bzw. "Qualität". Für die Beurteilung dieses Zuschlagskriteriums wurden aus den von den Unternehmen angegebenen maximal vier im Teilkriterium "Erfahrung" berücksichtigten Referenzobjekten die Referenzpersonen hinsichtlich der Erfahrung der Bauherrschaft mit den jeweiligen Unternehmen bezüglich Ausführungsqualität, Termintreue / Effizienz sowie Abrechnung befragt. Die Referenzanfragen sind protokolliert, und die Bewertung dieses Teilkriteriums ist in den Ausschreibungsunterlagen ausgewiesen. 3.3.