Folglich darf auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 nicht eingetreten werden. II. 1.-3. (…) 4. (…) 4.1. Soweit der Beschwerdeführer 2 eine Verletzung der Ausstandspflicht rügt, erweist sich seine Beschwerde ebenfalls als begründet. Gemeinderat X. ist von Amtes wegen Präsident der Forstbetriebskommission Y. Der Forstbetrieb Y. hat für den Flurstrassenunterhalt der Einwohnergemeinde A ein Angebot eingereicht.