Im Frühjahr 2004 sei eine Rechnung dann nur noch mit dem Absender B versehen gewesen, woraufhin die Gemeinde das Auftragsverhältnis mit A per 31. Dezember 2004 aufgelöst habe. Die Gemeinde habe somit zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2004 mit B als dem Eigentümer des "W." ein faktisches Auftragsverhältnis aufrechterhalten und gleichzeitig das bestehende Vertragsverhältnis mit A bis zum 31. Dezember 2004 weitergeführt. Die Maschinen und Werkzeuge der Gemeinde seien auch heute noch im "W." eingestellt. Wenn die Hofübergabe seitens der Gemeinde X zum Anlass genommen werde, ein neues Submissionsverfahren durchzuführen, so hätte dies bereits im Jahr 2003 erfolgen müssen.