Die Vergabestelle hat die gültige und für den Zuschlag grundsätzlich in Betracht kommende Variante in der Folge von einem unabhängigen externen Fachplaner (A. AG) fachlich prüfen und mit dem Angebot der Beschwerdeführerin (der preisgünstigsten Amtslösung) vergleichen lassen. Besichtigt wurde mit der Kantonsschule S. sodann eine der Variante entsprechende Referenzeinrichtung. Schliesslich wurde von der Beschwerdeführerin noch der Nachweis verlangt, dass das verwendete Material keine toxischen Stoffe ausdünstet. In den Ausschreibungsunterlagen waren derartige Nachweise weder für das Hauptangebot noch für allfällige Unternehmervarianten verlangt worden.