15 fest, dass die Leistungsverzeichnisse unverändert auszufüllen seien. Allfällige Bemerkungen, Vorbehalte, konstruktive Änderungen und Ergänzungen seien vom Bewerber in besonderer Beilage anzubringen. Auch der Ausführungsbeschrieb enthält keine Vorgaben, die auch von Varianten zwingend erfüllt sein müssen bzw. einzuhalten sind. 2006 Submissionen 199