- Die Leistungsverzeichnisse sind unverändert auszufüllen. Es werden keinerlei Abänderungen in Bezug auf vorgegebene Masse und Materialien akzeptiert. Unbegründete Abänderungen der Ausschreibung führen zum Ausschluss des Wettbewerbes. - Unternehmervarianten sind mit ausführlichem Beschrieb (unter Verwendung derselben Positionsnummern wie in der Vorgabe) und mit Planunterlagen (Grundriss und Ansichten) einzureichen. Es genügt nicht auf einem beigelegten Katalog und eine darin enthaltene Produktebenennung hinzuweisen!“ Im Sinne von § 16 Abs. 2