Er führt in der Eingabe vom 17. Februar 2006 (im Übrigen in gewissem Widerspruch zu den Ausführungen in der Beschwerde) lediglich aus, seine Bemühungen (Offerten, spezielle Vorführung, diverse Unterredungen) seien "im Hinblick auf einen Vertragsabschluss oder doch eine Beteiligung am Vergabeverfahren erfolgt". Soweit er geltend macht, das Vorgehen der Gemeinde, vorgängig kostenlose Abklärungen durch ihn vorzunehmen und den Auftrag anschliessend freihändig an einen Konkurrenten zu vergeben, erachte er als klare Verletzung der vorvertraglichen Treuepflicht, ist festzuhalten, dass es sich hierbei um eine zivilrechtliche Frage handelt, die nicht durch das Verwaltungsgericht im