2. 2.1. Die Parzelle Nr. 539 mit dem Gebäude Nr. 28 liegt gemäss dem Nutzungsplan der Stadt Baden (mit den gleichen Be- schluss- und Genehmigungsdaten wie die BNO) in der Altstadtzone Aa. Dort gelten u.a. die folgenden Nutzungsbestimmungen (§ 18 BNO): "1Die Altstadt ist in ihrem Gesamtbild und ihrer Struktur zu erhalten. Bauten, Freiräume und stadtbildprägende Elemente mit kulturgeschichtlicher, architektonischer oder städtebaulicher Bedeutung sind in ihrem Bestand zu sichern. Bauten dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden und sind sachgemäss zu unterhalten. Es gelten § 36 Abs. 1 und 3 und § 39 Abs. 1 und 2 BNO.