dies sei unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit wesentlich. Signifikanterweise werde der gleiche Fenstertyp auch von der Stadt Baden im Schulhaus "Ländli" verwendet, einer Liegenschaft, die sogar unter Denkmalschutz stehe. Die Stadt verlange von der Beschwerdeführerin überhaupt mehr, als wenn es um ihre eigenen Bauten gehe; vielfach wiesen diese gar keine Sprossierung oder sonst eine Befensterung auf, die mit denkmalschützerischen Grundsätzen nichts gemein habe. Inkonsequenzen seien auch in Bezug auf die Liegenschaften Weite Gasse 37 neben dem Stadtturm und die "Résidence am Wasser" gegenüber dem "Limmathof" ("Goldener Schlüssel") festzustellen.