Wiesenbewirtschaftung bundesrechtlich bzw. aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als landwirtschaftszonenkonforme Tätigkeit zu qualifizieren. In Anbetracht ihrer geringen Grösse von ca. 44 m2 fällt die streitbetroffene Pachtfläche auch nicht unter das landwirtschaftliche Pachtrecht, da sie die gesetzlich geforderte Mindest- 182 Verwaltungsgericht 2006