3/a, und vom 23. März 1994 [1A.37/1993], Erw. 3/e). 3.3. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt mithin keinen Zweifel daran offen, dass die Nutzung der gepachteten Fläche auf der Parzelle Nr. 170 als Blumenwiese oder Rasen nicht als landwirtschaftliche Nutzung im Sinne von Art. 16 RPG qualifiziert werden kann und damit nicht zonenkonform ist: Weder betreiben die Beschwerdegegner in ökonomisch relevanter Weise (siehe dazu Hänni, a.a.