a) oder das im Gesamtinteresse landwirtschaftlich bewirtschaftet werden soll (lit. b). Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung umfasst einerseits die bodenabhängige und bodenunabhängige Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Produkten und anderseits die Pflege von ökologischen Ausgleichsflächen (Peter Hänni, Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht, 4. Auflage, Bern 2002, S. 171 mit Hinweisen).