Die Beschwerdegegner haben auf der in Frage stehenden Landfläche Rasen gesät sowie vier bis fünf einheimische Sträucher und einen Niederstammapfelbaum gepflanzt. Zusätzlich haben sie im südöstlichen Bereich der Rasenfläche zwei Gartenbeete angelegt, welche durch locker gesetzte und begehbare Gartenplatten voneinander abgetrennt sind. 2. Das Baudepartement hat die Streitfrage, ob die Nutzung der gepachteten Landfläche der in der Landwirtschaftszone zulässigen Nutzungsweise entspreche, auf die Frage fokussiert, ob eine baube-