Dem hält die Beschwerdeführerin im Wesentlichen die Distanz bzw. den fehlenden Sichtkontakt zum Bahnhof entgegen. Das Schwergewicht des Bahnhofs sei nach dessen Umgestaltung markant nach Norden verlegt worden. Der ehemalige Güterschuppen der SBB sei zum heutigen Zeitpunkt an eine gemeinnützige Stiftung vermietet und habe mit dem Bahnbetrieb nichts mehr zu tun. Das Bauvorhaben sei vom Bahnhof "abgenabelt". Der streitbetroffene Speisekiosk erfüllt in sachlicher Hinsicht die Anforderungen an einen bahnnahen Nebenbetrieb; angeboten werden darin wie erwähnt herkömmliche Imbiss-Gerichte sowie Bier und alkoholfreie Getränke.