und sei für ortsunkundige Bahnreisende, die nicht aus südlicher Richtung zum Bahnhof gelangten, kaum wahrnehmbar. Es sei aber zu berücksichtigen, dass die fraglichen Bauten auf die Rampe eines noch in Gebrauch befindlichen Güterschuppens der SBB zu stehen kämen. Auch grenze der Speisekiosk an die Gleisanlagen, und er sei von zahlreichen Park-and-Ride-Parkplätzen der SBB umgeben. Es sei daher naheliegend, dass ihn vorwiegend Bahnkunden aufsuchen würden. Bei einer Gesamtbetrachtung sei davon auszugehen, dass der Speisekiosk vornehmlich den Bahnkunden diene. Dem hält die Beschwerdeführerin im Wesentlichen die Distanz bzw. den fehlenden Sichtkontakt zum Bahnhof entgegen.