trieb, stehe aber dem Bahnbetrieb insofern nahe, als so die Kundenbedürfnisse befriedigt werden könnten. Dazu gehörten etwa ein Lebensmittelgeschäft, ein Blumenladen, Taxistandplätze, Postautoabstellplätze, Reklameständer, ein Take-away-Betrieb sowie Warenoder andere Automaten. An der Augenscheinsverhandlung vom 1. März 2006 haben die Vertreter der Abteilung für Baubewilligungen dem Verwaltungsgericht drei einschlägige Teilverfügungen übergeben, wovon zwei (datierend vom 7. Juni 2004) die Erstellung von Park-and-Rail-Anlagen auf den Bahnhöfen Beinwil a.S. und Birrwil betreffen. Der Regierungsrat trägt diese Praxis mit.