Dieser Mangel sei jedoch durch Änderung des kantonalen und kommunalen Rechts zu beheben und nicht durch Anwendung von Art. 24 RPG, dessen Zweck darin bestehe, das vom Siedlungsgebiet abzugrenzende Kulturland von zonenwidrigen Bauten möglichst freizuhalten und für Ausnahmen eine einheitliche Regelung zu schaffen (BGE 114 Ib 344 ff., insbesondere 349 f.). 3.2.2. Im BGE vom 18. März 2004 [1A.140/2003] ging es um die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne auf dem Bahnareal Rothenburg Dorf. Das Bundesgericht hielt hierzu u.a. Folgendes fest (Erw.