BNO für eine Bedeutung zukommt; die erwähnte Bestimmung des Bundesrechts regelt die Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. 3.2. Das Bundesgericht hat sich in zwei Fällen mit ähnlichen Problemstellungen auseinandergesetzt: 3.2.1. Im einen Fall aus dem Jahre 1988 sollte auf dem "Herrenacker", einem Platz in der Altstadt der Stadt Schaffhausen, ein unterirdisches Parkhaus errichtet werden. Der "Herrenacker" war, wie die anderen öffentlichen Strassen und Plätze im Zonenplan der Stadt, weiss gelassen worden.